Ist die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte legal?
Seit 01.05.2011 ist die Entsendung der osteuropäischen Betreuungskräfte, die sich in einem Angestelltenverhältnis im Herkunftsland befinden, nach Deutschland erlaubt (Dienstleistungsfreiheit).
Die Pflegekrafthilfen sind Kranken versichert. Sämtliche Sozialabgaben und die Krankenversicherungsbeiträge werden entweder in Herkunftsland der Arbetsagentur bei der die Betreuungskraft angestellt sei, oder in Deutschland beglichen. Diese Bedingungen müssen erfühlt werden, damit die Beschäftigung in Deutschland von den Kontrolbehörden als legal anerkat werden.